Nachweis für das Bezirksamt – Bleileitungen Hamburg
Nach dem Austausch oder der Stilllegung von Bleileitungen ist in der Regel eine Mitteilung an das zuständige Bezirksamt erforderlich. Welche Unterlagen genau benötigt werden, muss beim Bezirksamt erfragt werden.
Zuständiges Bezirksamt
Zuständig ist das Bezirksamt, in dessen Gebiet die Immobilie liegt. Hamburg hat sieben Bezirke: Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen genau erforderlich sind, muss beim zuständigen Bezirksamt geprüft werden. In der Regel sind folgende Angaben und Nachweise hilfreich: Adresse der Immobilie, Datum der Durchführung, Art der Maßnahme (Austausch oder Stilllegung), betroffene Leitungsabschnitte und Stränge, ausgewechselte oder stillgelegte Materialien, Name und Eintragung des ausführenden Fachbetriebs.
Dokumentation durch den Fachbetrieb
Der zugelassene Fachbetrieb dokumentiert die ausgeführten Arbeiten. Diese Dokumentation ist die Grundlage für die Mitteilung an das Bezirksamt.
Keine eigene Bearbeitung
Diese Plattform kommuniziert nicht mit Bezirksämtern und reicht keine Nachweise im Namen des Eigentümers ein. Die Kommunikation mit dem Bezirksamt erfolgt durch den Eigentümer oder in dessen Auftrag.
Gebäude und Leitungsumfang beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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